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Einreisebestimmungen Hund

Wichtige Informationen für Hundehalter

Einreisebestimmungen Hund

Einreisebestimmungen Hund im Ausland

Um die Einreisebestimmungen Hund und Tier kommt man bei der Reise ins Ausland nicht herum. In den nächsten Wochen finden Sie hier für jedes Land eine ausführliche Beschreibung. Bedenken Sie auch wenn der Hund im Ausland erlaubt ist, muss man sich mit den Einreisebestimmungen auseinandersetzen.

Microchip
Wer in dies Länder einreist muss den Hund gechipt haben: Für die Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/ Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die Verordnung 998/ 2003 gilt nicht für Hunde, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Hunde, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) ausgestattet werden. Die Einreisebestimmung Hund sagt, auf Grund dessen muss der Hund für den Urlaub mit einem Chip ausgestattet sein!

Impfung gegen Tollwut
Bei Reisen und Urlaub muss zwingend der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem TA ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Hundes – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU- Entscheid 2005/ 91/ EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne. Auf jeden Fall muss der Hund also gegen Tollwut geimpft sein, wichtig bei Einreisebestimmungen Hund.

Welpen unter 3 Monate
Die EU Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Hundes, der jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für diesen Hund ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechipt/tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwut-Virus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen.
Seit dem 1.1.2012 wurden die Länder Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland ebenfalls mit der Verordnung 998 / 2003 harmonisiert. Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind. Anders ausgedrückt, Hunde unter 3 Monate dürfen nicht reisen!

Immer aktuelle Informationen Reise und Hund zur Bestimmungen im Ausland finden Sie hier.. Ziele für den gemeinsamen Hundeurlaub finden Sie unter Ferien mit Hund.

 

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